MERKBLATT
zur Bewerbung um ein Studienabschlussstipendium
für ausländische Studierende an der
Goethe-Universität Frankfurt am Main
-
Bewerben können sich ausländische Studierende aller Fachrichtungen, die gegenwärtig an der Goethe-Universität studieren, jeweils zum 31. Januar, zum 30. Juni und 31. Oktober eines jeden Jahres.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Anmeldung zu einer Abschlussprüfung und Übernahme einer Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensarbeit (schriftliche Bestätigung des Prüfungsamts mit Angabe des Abgabetermins oder der voraussichtlichen Fertigstellung der Arbeit), oder
- Durchführung der schriftlichen oder mündlichen Prüfungsabschnitte (Nachweis des Prüfungsamts), oder
- im Fall des Medizinstudiums: Teilnahme am Praktischen Jahr (3. Ausbildungsabschnitt) oder Vorbereitung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
- Stipendien werden nicht vergeben an Studierende im Grundstudium, für Masterstudiengänge, an Doktoranden und für ein Zweitstudium. Auch Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hätten, können kein Stipendium erhalten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gefördert wurden oder nicht.
- Die Bewerbungsfristen (31. Januar, 30. Juni und 30. Oktober) sind in jedem Fall einzuhalten, auch wenn die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen erst nach diesem Termin erfüllt werden können. Die Bewerbungsvoraussetzungen müssen allerdings spätestens 2 Monate nach dem Bewerbungstermin erfüllt sein, damit der Antrag in dem jeweiligen Auswahlverfahren mit einer "bedingten Gewährung" berücksichtigt werden kann. Für die Bewerbung sind vollständige Angaben in dem Antragsformular mit den darin genannten Anlagen erforderlich.
- Die Stipendien werden nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel vergeben.
- Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der zu vergebenden Stipendien, findet eine Auswahl statt. Kriterien für eine Auswahl sind die bisherige Studienleistung, die Nähe zum Studienabschluss und die soziale Situation. Bewerberinnen und Bewerber aus einem Entwicklungsland werden bevorzugt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
- Die Laufzeit der Stipendien kann höchstens 12 Monate betragen. Sie richtet sich ansonsten nach den individuellen Erfordernissen der Bewerberinnen und Bewerber und den Prüfungsterminen der Fachbereiche.
- Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt derzeit höchstens 500 Euro beim Vollstipendium und 250 Euro beim Teilstipendium.
- Stipendienverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Nachweise über Fristverlängerung, krankheitsbedingte Unterbrechung der Prüfung, inhaltlich bedingte Verzögerungen (z. B. Wiederholung von Laboruntersuchungen) oder Wiederholung der Prüfung oder einzelner Teilprüfungen und ein Gutachten über den Stand der bisherigen Arbeit sind erforderlich. Anträge auf Verlängerung können jederzeit gestellt werden.
- Entfallen die Förderungsvoraussetzungen nach Punkt 1, z. B. durch Rücktritt von der Prüfung, Förderung durch eine andere Institution etc., kann das Stipendium zurückgefordert werden.
- Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, dem International Office das Ergebnis der abgelegten Abschlussprüfung oder von Teilprüfungen unverzüglich mitzuteilen, auch nach Ablauf der Förderung.
- Rückfragen an das International Office, Campus Bockenheim, Juridicum, Senckenberganlage 31, 9. Stock.
Die Bewerbungsformulare für Studienabschlussstipendium können Sie
hier herunterladen!
Falls Sie das Studienabschlussstipendium bereits erhalten oder erhalten haben:
Den Verlängerungsantrag für das Stipendium können Sie
hier herunterladen!
geändert am 14. Juli 2011 E-Mail: Barbara BudziszB.Budzisz@em.uni-frankfurt.de
|
|
Zur Navigationshilfe