Stipendien / Stiftungen
Stiftungen, die Stipendien vergeben, haben unterschiedliche Zielsetzungen und Profile. In der Regel werden von BewerberInnen überdurchschnittliche Studienleistungen und gesellschaftspolitisches Engagement erwartet.
Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) hat die Broschüre „Förderungsmöglichkeiten“ heraus gegeben, die umfassend über stipendienvergebende Institutionen und Organisationen informiert. Sie erhalten diese Broschüre beim International Office.
Außerdem führt der DAAD eine
Stipendiendatenbank.
Informationen zu Stipendien an der Uni Frankfurt:
Hier soll die Seite „Stipendien für ausländische Studierende“ des Bereichs Forschungs- und Nachwuchsförderung eingepflegt werden. Sie ist momentan noch in Arbeit.
Studienabschlussstipendium
Frankfurter Studierende können, wenn sie im oder kurz vor dem Abschlussexamen (Magister, Diplom, Staatsexamen) stehen, ein Studienabschlussstipendium beantragen.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ausländische Studierende
Grundsätzlich können nur deutsche Studierende BAföG erhalten. Ausländische Studierende sind aber grundsätzlich auch BAföG-berechtigt, wenn:
- ein Elternteil oder Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland besitzt
- sie als Flüchtling, Heimatloser oder Asylberechtiger anerkannt sind oder Abschiebeschutz besteht
- sie EU-Bürger mit inländischem Wohnsitz sind
- sie oder zumindest ein Elternteil vor Studienbeginn fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren
- sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen
- sie unter den Voraussetzungen des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes /EU als Ehegatten oder Kinder ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben oder denen diese Rechte als Kind eines Unionsbürgers nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten keinen Unterhalt erhalten
- sie als EU- oder EWR-Staatsangehörige vor Beginn des Studiums bereits in Deutschland gearbeitet haben und zwischen der ausgeübten Arbeit und dem Studienfach ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Dabei gilt, dass eine Überbrückungstätigkeit vor dem Studium oder ein für das spätere Studium benötigtes Praktikum nicht ausreicht
- sie vor Beginn des Studiums fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben oder zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des Studiums insgesamt drei Jahre in Deutschland gearbeitet hat.
Der unten stehende Text (Weitere Möglichkeiten) entspricht von den Inhalten ebenfalls dem Gesetztestext der Broschüre „Ausbildungsförderung - BAföG, Bildungskredit und Stipendien. Er ist etwas ausführlicher als die Aufzählungen oben.
Weitere Möglichkeiten
Studierende aus EU-Ländern
Wenn Sie aus einem EU-Land stammen, vor Beginn des Studiums bereits in Deutschland gearbeitet haben und zwischen der ausgeübten Arbeit und dem Studienfach ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Dabei gilt, dass eine Überbrückungstätigkeit vor dem Studium oder ein fürs spätere Studium benötigtes Praktikum nicht ausreicht.
Studierende aus Nicht EU-Ländern
Eine der folgenden Bedingungen muss voll erfüllt sein:
- Der/die AntragsstellerIn war vor Aufnahme des Studiums mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig. (Gilt jedoch nicht für Berufsausbildung, Teilzeit und Ferienarbeit.)
- Die Mutter und/oder der Vater des/der AntragsstellerIn waren innerhalb der letzten Jahre vor dem Beginn des Studiums mindestens 3 Jahre innerhalb Deutschland rechtmäßig erwerbstätig. Es gelten Zeiten des Mutterschaftsurlaubs, Krankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Teilnahme an Fortbildung/ an einer Maßnahme zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, Erreichen des Ruhestandsalters Arbeitslosigkeit (soweit Anspruch Arbeitslosengeld oder -hilfe bestand).
Diese Ersatzgründe werden jedoch nur höchstens 2 Jahre berücksichtigt.
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Adresse: |
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Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Sozialzentrum, Neue Mensa, 4. Stock
Bockenheimer Landstraße 133
60325 Frankfurt
Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Mi und Do : 13.00 - 15.00 Uhr
Raum 405 - 423 |
geändert am 16. November 2010 E-Mail: International OIfficeInternational@em.uni-frankfurt.de
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